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Wohnflächenberechnung - So berechnen Sie die Wohnfläche korrekt

  • Autorenbild: immohacks
    immohacks
  • 10. Sept. 2024
  • 10 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. März

Wenn es um den Kauf oder die Finanzierung einer Immobilie geht, spielt die korrekte Wohnflächenberechnung eine zentrale Rolle. Bei der Immobilienfinanzierung ist oft eine offizielle Wohnflächenberechnung erforderlich, die von einem Gutachter oder der Stadt beglaubigt werden muss. Diese Berechnung, die mit Stempel und Unterschrift versehen wird, bildet die Grundlage für viele wichtige Entscheidungen wie den Kaufpreis, die Finanzierung und den Mietvertrag. Doch die Wohnflächenberechnung ist ein komplexes Thema, das viele Besonderheiten und Fallstricke birgt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Wohnfläche korrekt berechnet wird, welche Regelwerke gelten und warum es oft sinnvoller ist, einen Experten zu Rate zu ziehen.



Frau mit Tablet vor Garage


1. Die Bedeutung der Wohnflächenberechnung


Die Wohnfläche einer Immobilie ist die Grundlage für zahlreiche Berechnungen, sei es bei der Immobilienfinanzierung, der Mietpreisfestlegung oder der Bewertung einer Immobilie. Eine präzise Wohnflächenberechnung ist daher unerlässlich. Fehler bei der Berechnung der Wohnfläche können schwerwiegende Folgen haben, wie etwa finanzielle Nachteile bei der Finanzierung oder rechtliche Streitigkeiten im Mietverhältnis. Besonders bei der Erstellung eines Mietvertrags ist die korrekte Angabe der Wohnfläche entscheidend, da Mieter bei Abweichungen von mehr als 10 Prozent rechtliche Ansprüche geltend machen können.



2. Regelwerke für die Berechnung der Wohnfläche


In Deutschland gibt es zwei maßgebliche Regelwerke, die bei der Wohnflächenberechnung zur Anwendung kommen: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277. Beide Regelwerke unterscheiden sich in ihren Berechnungsmethoden und Anwendungsbereichen, was zu Unsicherheiten führen kann.


  • Die Wohnflächenverordnung (WoFlV): Dieses Regelwerk ist besonders bei Mietverträgen relevant und wird oft im privaten Wohnbereich angewendet. Die Wohnflächenverordnung legt fest, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie diese berechnet werden. Sie regelt auch die Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen, Terrassen und anderen speziellen Flächen.


  • Die DIN 277: Diese Norm wird häufiger im gewerblichen Bereich und bei der Planung von Neubauten angewendet. Sie unterscheidet zwischen Nutzflächen, Verkehrsflächen und technischen Flächen, weshalb die nach DIN berechnete Wohnfläche häufig größer ist als die nach der Wohnflächenverordnung berechnete Fläche. Im privaten Bereich und insbesondere bei Mietverträgen ist jedoch die Wohnflächenverordnung maßgeblich.



3. Welche Flächen zählen zur Wohnfläche?


Um die Wohnfläche korrekt zu berechnen, ist es wichtig zu wissen, welche Flächen und Räume in die Berechnung einfließen und welche nicht. Nach der Wohnflächenverordnung zählen folgende Räume und Flächen zur Wohnfläche:


  • Wohnräume: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer


  • Küche: Voll ausgestattete Küchen zählen vollständig zur Wohnfläche.


  • Sanitärräume: Badezimmer und Toiletten werden ebenfalls voll zur Wohnfläche gerechnet.


  • Flure und Dielen: Auch diese zählen zur Wohnfläche, sofern sie nutzbar sind.


  • Abstellräume innerhalb der Wohnung: Diese werden ebenfalls zur Wohnfläche hinzugerechnet.


Nicht zur Wohnfläche zählen hingegen:


  • Kellerräume: Diese werden nicht zur Wohnfläche gerechnet, auch wenn sie ausgebaut sind.


  • Garagen: Ebenfalls nicht zur Wohnfläche zählbar.


  • Treppenhäuser und Fahrstuhlschächte: Diese gehören zu den Verkehrsflächen und bleiben bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt.



Tisch im Zimmer


4. Die Berücksichtigung von Dachschrägen


Dachschrägen stellen einen der kompliziertesten Aspekte der Wohnflächenberechnung dar. Laut Wohnflächenverordnung gelten folgende Regeln:


  • Flächen mit einer Deckenhöhe von mindestens 2 Metern werden vollständig zur Wohnfläche gerechnet.


  • Flächen mit einer Deckenhöhe zwischen 1 Meter und 2 Metern werden nur zu 50 Prozent angerechnet.


  • Flächen mit einer Deckenhöhe unter 1 Meter zählen nicht zur Wohnfläche.


Diese Regelungen führen dazu, dass die Berechnung von Räumen mit Dachschrägen äußerst komplex wird. Hier müssen die genauen Flächen in den unterschiedlichen Höhenbereichen präzise ermittelt werden, was ohne professionelle Hilfsmittel oft schwierig ist.



5. Wie werden Balkone, Terrassen und Loggien berechnet?


Balkone, Terrassen und Loggien spielen bei der Wohnflächenberechnung eine besondere Rolle. Nach der Wohnflächenverordnung werden diese Flächen wie folgt berücksichtigt:


  • Balkone und Loggien: Diese werden in der Regel zu 25 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 50 Prozent angerechnet.


  • Terrassen: Terrassen können ebenfalls bis zu 50 Prozent zur Wohnfläche gezählt werden, abhängig von ihrer Lage und Beschaffenheit.


Hierbei ist zu beachten, dass die genaue Anrechnung oft von der individuellen Einschätzung des Gutachters oder der zuständigen Behörde abhängt. Dies macht die Berechnung von Außenflächen zu einem weiteren komplizierten Aspekt der Wohnflächenberechnung.



Neubauwohnungen mit Balkon


6. Die Unterscheidung von Wohnfläche und Nutzfläche


Ein häufiges Missverständnis besteht in der Verwechslung von Wohnfläche und Nutzfläche. Während die Wohnfläche alle Flächen umfasst, die zum Wohnen genutzt werden können, zählen zur Nutzfläche auch Flächen wie Keller, Garagen oder Abstellräume außerhalb der Wohnung. Die DIN 277 unterscheidet hier klar zwischen diesen Flächenarten, was jedoch im privaten Wohnbereich und bei Mietverträgen weniger relevant ist. Für die meisten Anwendungsfälle – insbesondere bei der Wohnflächenverordnung – ist die Wohnfläche entscheidend.


7. Schritte zur Berechnung der Wohnfläche


Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird die Grundfläche der Räume ermittelt. Dabei müssen Besonderheiten wie Dachschrägen und verschiedene Höhenbereiche beachtet werden. Anschließend werden Flächen wie Balkone, Terrassen und Loggien anteilig berechnet.


Schritt 1: Ermittlung der GrundflächeMessen Sie die Länge und Breite der Räume in Metern und multiplizieren Sie diese miteinander, um die Grundfläche in Quadratmetern zu berechnen. Achten Sie darauf, dass Dachschrägen korrekt berücksichtigt werden.


Schritt 2: Anrechnung von AußenflächenBalkone und Terrassen werden anteilig zur Wohnfläche hinzugerechnet. Hierbei gelten die oben genannten Prozentwerte.


Schritt 3: Berücksichtigung von HöhenbereichenRäume mit unterschiedlichen Deckenhöhen müssen gemäß der Wohnflächenverordnung korrekt in die Berechnung einfließen.


Diese Schritte verdeutlichen, dass die Berechnung der Wohnfläche bei einfachen Grundrissen zwar machbar ist, bei komplexeren Immobilien mit Dachschrägen, verschiedenen Flächenarten und Außenbereichen jedoch schnell sehr kompliziert wird.


8. Fehlerquellen bei der Wohnflächenberechnung


Die häufigsten Fehler bei der Wohnflächenberechnung entstehen durch ungenaue Messungen oder das Übersehen von relevanten Flächen. Besonders Dachschrägen, Balkone und Terrassen werden oft falsch berechnet oder gar nicht berücksichtigt. Ein weiterer häufiger Fehler ist die falsche Anwendung der Regelwerke, insbesondere wenn die DIN 277 fälschlicherweise statt der Wohnflächenverordnung angewendet wird.

Für Vermieter und Immobilienbesitzer ist es daher wichtig, die Wohnflächenberechnung sorgfältig durchzuführen. Ein Fehler von nur wenigen Quadratmetern kann im Mietvertrag erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, wenn Mieter Nachforderungen stellen oder Mietminderungen durchsetzen.


9. Die Wohnflächenberechnung im Mietvertrag


Die Angabe der korrekten Wohnfläche im Mietvertrag ist für Vermieter unerlässlich. Eine zu hoch angegebene Wohnfläche kann dazu führen, dass Mieter eine Mietminderung fordern. Nach gängiger Rechtsprechung haben Mieter bei einer Abweichung von mehr als 10 Prozent Anspruch auf eine Mietminderung oder Rückforderung von zu viel gezahlter Miete.

Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die Wohnflächenberechnung von einem Experten durchführen zu lassen. Ein Gutachter kann eine rechtssichere Berechnung der Wohnfläche vornehmen und eine offizielle Bescheinigung ausstellen, die im Zweifelsfall als Beweis dienen kann.



10. Wann sollte man einen Experten hinzuziehen?


Angesichts der Komplexität der Wohnflächenberechnung und der möglichen rechtlichen Folgen bei Fehlern ist es oft sinnvoll, einen Experten hinzuzuziehen. Ein Immobilienmakler oder Gutachter verfügt über die nötige Fachkenntnis und kann sicherstellen, dass die Berechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Besonders bei Immobilien mit unregelmäßigen Grundrissen, vielen Außenflächen oder Dachschrägen ist es ratsam, die Berechnung von einem Profi vornehmen zu lassen.

Ein Makler kann nicht nur die Wohnfläche korrekt berechnen, sondern auch eine professionelle Bewertung der Immobilie vornehmen und dich bei der Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrags unterstützen. So gehst du sicher, dass du keine finanziellen Nachteile durch eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung hast und Streitigkeiten mit Mietern vermieden werden.


11. Fazit: Wohnflächenberechnung – Expertenwissen ist gefragt


Die Berechnung der Wohnfläche ist ein komplexes Thema, das zahlreiche Fallstricke birgt. Die unterschiedlichen Regelwerke, die Berücksichtigung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen sowie die genauen Vorgaben der Wohnflächenverordnung machen die Berechnung zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Für Laien ist es schwierig, alle relevanten Faktoren korrekt zu erfassen, was schnell zu Fehlern führen kann.

Um auf der sicheren Seite zu sein und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es oft sinnvoll, die Wohnflächenberechnung einem Experten zu überlassen. Ein Immobilienmakler oder Gutachter kennt die geltenden Vorschriften und kann die Wohnfläche präzise und rechtssicher berechnen. So erhältst du eine korrekte Grundlage für Mietverträge, Verkaufsverhandlungen oder Finanzierungen – und vermeidest unnötige Komplikationen.



11. Warum unterschiedliche Regelwerke für Verwirrung sorgen können


Ein weiterer Aspekt, der die Wohnflächenberechnung so kompliziert macht, ist die Existenz verschiedener Regelwerke. Neben der Wohnflächenverordnung (WoFlV) spielt die DIN-Norm 277 eine Rolle. Die DIN-Norm wurde ursprünglich für die Flächenermittlung im gewerblichen Bereich entwickelt, findet aber auch im privaten Wohnungsbau Anwendung, insbesondere bei Neubauten. Während die Wohnflächenverordnung spezifisch für die Berechnung der Wohnfläche in Mietverhältnissen und bei bestehenden Wohngebäuden gilt, bietet die DIN-Norm eine umfassendere Betrachtung der gesamten Grundfläche einer Immobilie, indem sie auch Verkehrsflächen, Nutzflächen und technische Flächen einbezieht.

Diese unterschiedlichen Ansätze führen oft zu Verwirrung, da je nach Anwendungsfall unterschiedliche Flächen berücksichtigt werden. Beispielsweise werden bei der DIN 277 auch Kellerräume und Abstellflächen anders gewertet, während sie nach der Wohnflächenverordnung oft nicht zur Wohnfläche zählen. Das kann besonders dann problematisch sein, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird und die berechnete Fläche nicht eindeutig nachvollziehbar ist. Ein Gutachter oder Immobilienmakler kann in solchen Fällen die richtige Methode anwenden und Klarheit schaffen.


12. Wohnflächenverordnung (WoFlV) und ihre Relevanz für Mietverträge


Die Wohnflächenverordnung ist das wichtigste Regelwerk, wenn es um Mietverhältnisse geht. Sie legt detailliert fest, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie diese berechnet werden. Für Vermieter ist es unerlässlich, die Wohnflächenverordnung korrekt anzuwenden, um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Mieter haben das Recht, eine Mietminderung zu fordern oder eine Rückzahlung zu verlangen, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht.

Die Wohnflächenverordnung gibt klare Vorgaben für die Berechnung von Dachschrägen, Terrassen, Balkonen und Loggien. Besonders wichtig ist dabei die Deckenhöhe: Nur Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern werden vollständig angerechnet, während Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern nur zu 50 Prozent zur Wohnfläche zählen. Flächen unter einem Meter Höhe werden gar nicht angerechnet. Diese Details machen die Wohnflächenberechnung zu einer anspruchsvollen Aufgabe, die oft professionelle Unterstützung erfordert.



13. Die Rolle der Grundfläche bei der Wohnflächenberechnung


Die Grundfläche ist der Ausgangspunkt jeder Wohnflächenberechnung. Sie wird durch das Ausmessen der Räume in Metern ermittelt. Dabei ist es wichtig, präzise zu messen und dabei auch die Flächen unter Dachschrägen, Nischen und Vorsprünge zu berücksichtigen. Nachdem die Grundfläche berechnet wurde, erfolgt die Anrechnung gemäß der Wohnflächenverordnung, wobei Faktoren wie die Deckenhöhe und die Art der Fläche (z.B. Balkone, Terrassen) eine Rolle spielen.

Für Immobilienbesitzer ist es oft eine Herausforderung, die exakte Grundfläche zu ermitteln, da unregelmäßige Grundrisse oder verschiedene Ebenen zusätzliche Berechnungen erfordern. Hier kann ein erfahrener Immobilienmakler oder Gutachter mit professionellen Messgeräten und fundiertem Wissen weiterhelfen. Insbesondere bei komplexen Grundrissen ist es sinnvoll, die Wohnfläche durch einen Experten berechnen zu lassen, um Fehler zu vermeiden.


14. Unterschiede zwischen Wohnfläche und Nutzfläche


Ein häufiges Missverständnis entsteht bei der Unterscheidung von Wohnfläche und Nutzfläche. Während die Wohnfläche nur die Flächen umfasst, die direkt zum Wohnen genutzt werden, bezieht die Nutzfläche auch Flächen wie Keller, Garagen, Heizungsräume und Abstellflächen ein. In der Praxis führt das oft zu Verwirrungen, da in Exposés und Verkaufsunterlagen manchmal die Nutzfläche als Gesamtfläche angegeben wird, was zu Missverständnissen führt.

Für die Wohnflächenberechnung ist es daher entscheidend, zwischen Wohnfläche und Nutzfläche zu unterscheiden. Die Wohnflächenverordnung ist hierbei das maßgebliche Regelwerk, während die DIN 277 die Nutzfläche genauer definiert. Besonders bei der Immobilienfinanzierung oder bei der Erstellung eines Mietvertrags ist es wichtig, dass die tatsächliche Wohnfläche korrekt angegeben wird, um spätere rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.



15. Die Herausforderung der Berechnung von Dachschrägen


Räume mit Dachschrägen sind besonders knifflig bei der Wohnflächenberechnung. Nach der Wohnflächenverordnung werden nur die Flächen mit einer Deckenhöhe von mindestens zwei Metern vollständig zur Wohnfläche gezählt. Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern werden nur zu 50 Prozent angerechnet, während Bereiche unter einem Meter Höhe nicht zur Wohnfläche zählen. Diese Regelungen machen die Berechnung in solchen Räumen besonders kompliziert, da unterschiedliche Bereiche eines Raumes individuell gemessen und bewertet werden müssen.

Für Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus vermieten möchten, ist es daher ratsam, die Wohnfläche durch einen Experten berechnen zu lassen. Ein Immobilienmakler oder Gutachter kann präzise Messungen vornehmen und die Fläche gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrekt berechnen. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass die Angaben im Mietvertrag stimmen und späteren Auseinandersetzungen mit Mietern vorgebeugt wird.


16. Wie werden Balkone, Loggien und Terrassen berechnet?


Auch die Berechnung von Außenflächen wie Balkonen, Loggien und Terrassen ist nicht trivial. Nach der Wohnflächenverordnung werden diese Flächen in der Regel nur anteilig zur Wohnfläche hinzugerechnet. Balkone und Loggien zählen in der Regel zu 25 Prozent, in besonderen Fällen – etwa bei besonders hochwertiger Ausführung – bis zu 50 Prozent zur Wohnfläche. Terrassen können je nach Ausstattung und Lage ebenfalls bis zu 50 Prozent angerechnet werden.

Diese Unterschiede zeigen, wie stark die Berechnung der Wohnfläche von individuellen Faktoren abhängt. Ohne fundiertes Fachwissen kann es leicht zu Fehlern kommen, die die tatsächliche Wohnfläche verfälschen. Insbesondere bei Verkaufsgesprächen oder Mietverhandlungen kann eine fehlerhafte Angabe der Wohnfläche zu finanziellen Einbußen führen.



17. Die Rolle der Zählung von Räumen in der Wohnflächenberechnung


Bei der Berechnung der Wohnfläche spielen die verschiedenen Räume eine entscheidende Rolle. Nicht alle Räume einer Wohnung oder eines Hauses werden gleichermaßen zur Wohnfläche gezählt. Wohn- und Schlafräume zählen voll zur Wohnfläche, ebenso wie Küchen, Bäder und Flure, die innerhalb der Wohnung liegen und eine ausreichende Größe haben. Anders sieht es bei Nebenräumen wie Abstellkammern, Keller- und Technikräumen aus, die nicht zur Wohnfläche zählen.

Die genaue Zählung der Räume und deren Berücksichtigung in der Wohnflächenberechnung erfordert Erfahrung und Fachkenntnis. Immobilienbesitzer, die sich selbst an die Berechnung wagen, laufen Gefahr, Räume falsch einzubeziehen oder deren Flächenanteile nicht korrekt zu ermitteln. Auch hier kann ein Makler oder Gutachter Abhilfe schaffen und die Berechnung professionell vornehmen.


18. Wohnflächenberechnung und Immobilienfinanzierung


Bei der Immobilienfinanzierung spielt die Wohnfläche eine zentrale Rolle. Banken und Kreditinstitute setzen bei der Bewertung der Immobilie und der Festlegung der Finanzierungskonditionen die Wohnfläche als Basiswert an. Eine offizielle Wohnflächenberechnung, die von einem Gutachter oder der Stadt mit Stempel und Unterschrift bestätigt wurde, ist in vielen Fällen Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits.

Falsche Angaben bei der Wohnfläche können dazu führen, dass der Kreditbetrag zu hoch oder zu niedrig angesetzt wird. Auch bei der späteren Bewertung der Immobilie im Verkaufsfall kann eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, die Wohnfläche von einem Experten berechnen zu lassen und sich die Werte offiziell bestätigen zu lassen.



19. Fehlerquellen bei der Wohnflächenberechnung vermeiden


Die häufigsten Fehler bei der Wohnflächenberechnung entstehen durch ungenaue Messungen, die falsche Anwendung von Regelwerken oder das Übersehen von relevanten Flächen. Besonders die Berechnung von Dachschrägen und Außenflächen wie Balkonen und Terrassen stellt eine Herausforderung dar. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwechslung von Wohnfläche und Nutzfläche, was zu falschen Angaben in Mietverträgen oder Verkaufsunterlagen führt.

Für Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, ist es daher besonders wichtig, die Wohnfläche korrekt zu ermitteln. Schon kleine Abweichungen können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen. Ein Makler oder Gutachter kann durch eine professionelle Wohnflächenberechnung sicherstellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden und die Wohnfläche korrekt angegeben wird.


20. Wann ist es sinnvoll, einen Experten zu beauftragen?


Angesichts der Komplexität der Wohnflächenberechnung und der potenziellen finanziellen und rechtlichen Folgen bei Fehlern ist es oft sinnvoll, einen Experten hinzuzuziehen. Ein Immobilienmakler oder Gutachter verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse und kann sicherstellen, dass die Wohnfläche gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrekt berechnet wird. Besonders bei Immobilien mit unregelmäßigen Grundrissen, Dachschrägen oder zahlreichen Außenflächen ist es ratsam, die Berechnung von einem Profi vornehmen zu lassen.

Ein weiterer Vorteil der Beauftragung eines Maklers ist, dass dieser nicht nur die Wohnfläche berechnen kann, sondern auch bei der Bewertung der Immobilie, der Erstellung von Exposés und der Durchführung von Verkaufsgesprächen unterstützt. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal präsentiert und der bestmögliche Preis erzielt wird.



Fazit: Wohnflächenberechnung – Expertenwissen ist gefragt


Die Berechnung der Wohnfläche ist ein komplexes Thema, das zahlreiche Fallstricke birgt. Unterschiedliche Regelwerke, die Berücksichtigung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen sowie die genaue Zählung der Räume machen die Wohnflächenberechnung zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Für Laien ist es schwierig, alle relevanten Faktoren korrekt zu erfassen, was schnell zu Fehlern führen kann.

Um auf der sicheren Seite zu sein und rechtliche Streitigkeiten oder finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es oft ratsam, die Wohnflächenberechnung einem Experten zu überlassen. Ein Immobilienmakler oder Gutachter kennt die geltenden Vorschriften und kann die Wohnfläche präzise und rechtssicher berechnen. So erhalten Sie eine korrekte Grundlage für Mietverträge, Verkaufsverhandlungen oder Finanzierungen – und vermeiden unnötige Komplikationen.



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