Schenkung einer Immobilie – Was muss ich beachten?
- immohacks
- 10. Sept. 2024
- 9 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. März
Eine Schenkung ist eine großartige Möglichkeit, Vermögen innerhalb der Familie weiterzugeben, sei es an Kinder, Enkel oder andere nahestehende Personen. Besonders bei Immobilien ist eine Schenkung in vielen Fällen attraktiver als eine spätere Erbschaft. Doch gerade bei der Schenkung einer Immobilie gibt es einige Aspekte, die Du unbedingt beachten solltest. Dieser Ratgeber klärt Dich umfassend über die wichtigsten Punkte auf, die Du bei der Schenkung einer Immobilie bedenken musst.

Warum eine Schenkung einer Immobilie sinnvoll sein kann
Eine Schenkung bietet im Vergleich zu einer Erbschaft steuerliche Vorteile. Durch die rechtzeitige Übertragung einer Immobilie kannst Du die Steuerlast für Dich und Deine Angehörigen deutlich verringern. Eine frühzeitige Schenkung ermöglicht es Dir, von den Freibeträgen zu profitieren, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Zudem behältst Du bei einer Schenkung zu Lebzeiten oft noch ein Mitspracherecht oder sogar ein Wohnrecht, während die Immobilie bereits in den Besitz des Beschenkten übergeht.
Was genau ist eine Schenkung?
Eine Schenkung ist laut Gesetz eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden, bei der der Beschenkte durch die Schenkung bereichert wird. Im Fall einer Immobilie bedeutet das, dass Du beispielsweise Dein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück überträgst, ohne eine Gegenleistung zu verlangen. Der Schenkungsvertrag regelt dabei die Bedingungen, unter denen die Immobilie übertragen wird. Es ist auch möglich, bestimmte Rechte wie ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren.
Welche steuerlichen Aspekte spielen bei der Schenkung einer Immobilie eine Rolle?
Eine der zentralen Fragen bei der Schenkung einer Immobilie ist die Schenkungssteuer. Diese wird immer dann fällig, wenn der Wert der geschenkten Immobilie den geltenden Freibetrag überschreitet. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie und der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem.
Freibeträge und Steuerklassen
Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge bei der Schenkung. Die Freibeträge sind wie folgt gestaffelt:
Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind, haben ebenfalls einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Enkelkinder, deren Eltern noch leben, haben einen Freibetrag von 200.000 Euro.
Eltern und Großeltern haben einen Freibetrag von 100.000 Euro.
Für alle anderen Personen liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Das bedeutet, dass Du, wenn Du die Schenkung einer Immobilie in Etappen planst, unter Umständen die Schenkungssteuer komplett vermeiden kannst.
Schenkungssteuer – Was wird besteuert?
Die Schenkungssteuer bemisst sich am Verkehrswert der Immobilie. Der Wert wird entweder durch einen Gutachter festgestellt oder orientiert sich an Vergleichswerten. Es ist sinnvoll, den Wert der Immobilie vorab durch einen Experten ermitteln zu lassen, um sicherzustellen, dass der Schenkungssteuerbescheid korrekt ist.
Die Steuerklassen bestimmen ebenfalls, wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt:
Steuerklasse I: Ehepartner und Kinder zahlen zwischen 7 % und 30 %.
Steuerklasse II: Eltern, Geschwister und deren Kinder zahlen zwischen 15 % und 43 %.
Steuerklasse III: Nicht verwandte Personen zahlen zwischen 30 % und 50 %.
Je nach Wert der Immobilie und der Höhe des Freibetrags kann die Schenkungssteuer eine erhebliche Belastung darstellen. Daher lohnt es sich, im Vorfeld eine Strategie zu entwickeln, um die Steuerlast zu minimieren.
Der Schenkungsvertrag – Was muss er enthalten?
Ein Schenkungsvertrag ist zwingend erforderlich, wenn Du eine Immobilie übertragen möchtest. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden, damit er rechtswirksam ist. Der Schenkungsvertrag sollte folgende Punkte regeln:
Art der Immobilie: Beschreibe genau, um welches Haus oder Grundstück es sich handelt.
Wert der Immobilie: Der Verkehrswert sollte im Vertrag genannt werden, da dieser für die Berechnung der Schenkungssteuer entscheidend ist.
Rechte des Schenkers: Häufig behalten sich Schenker ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vor. Diese Rechte sollten genau definiert werden.
Verpflichtungen des Beschenkten: Der Beschenkte kann verpflichtet werden, bestimmte Aufgaben wie die Instandhaltung der Immobilie zu übernehmen.
Durch einen sorgfältig formulierten Schenkungsvertrag lassen sich mögliche spätere Konflikte vermeiden. Besonders wenn mehrere Kinder als Beschenkte in Betracht kommen, ist eine klare Regelung wichtig.
Schenkung oder Erbschaft – Was ist günstiger?
Viele Menschen fragen sich, ob es nicht sinnvoller ist, die Immobilie erst zu vererben, anstatt sie zu verschenken. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Schenkung zu Lebzeiten bietet oft den Vorteil, dass der Schenker noch Einfluss auf die Nutzung der Immobilie hat. Außerdem können durch die Nutzung der Freibeträge steuerliche Vorteile erzielt werden.
Ein Beispiel: Wenn Du eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro an Dein Kind übertragen möchtest, kannst Du den Freibetrag von 400.000 Euro nutzen und die Schenkung auf zwei Zeitpunkte innerhalb von zehn Jahren aufteilen. So fällt keine Schenkungssteuer an. Bei einer Erbschaft würde die volle Steuer auf den gesamten Wert der Immobilie anfallen, was schnell zu hohen Kosten führen kann.
Was passiert, wenn Du das Haus weiterverschenken möchtest?
Nicht selten kommt es vor, dass eine Immobilie, die einmal geschenkt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt an eine andere Person weitergegeben werden soll. Hier ist es wichtig zu wissen, dass die Freibeträge erneut gelten. Das bedeutet, dass der Beschenkte seinerseits die Immobilie verschenken kann, ohne dass eine Schenkungssteuer anfällt – vorausgesetzt, der Wert der Immobilie bleibt innerhalb des Freibetrags.
Besonderheiten beim Wohnrecht und Nießbrauchrecht
Viele Schenker möchten auch nach der Schenkung weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben. Das Wohnrecht oder Nießbrauchrecht kann im Schenkungsvertrag vereinbart werden und wird im Grundbuch eingetragen. Das Wohnrecht ermöglicht es dem Schenker, weiterhin in der Immobilie zu leben, während der Nießbrauch darüber hinaus auch die Möglichkeit bietet, die Immobilie zu vermieten und die Einnahmen daraus zu behalten.
Diese Rechte mindern den Wert der Immobilie, was wiederum die Schenkungssteuer beeinflussen kann. Der genaue Wert der Rechte wird durch einen Gutachter ermittelt. Ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht kann also steuerlich vorteilhaft sein, da es den zu versteuernden Wert der Immobilie senkt.
Wie erfolgt die Bewertung der Immobilie?
Ein zentraler Schritt bei der Schenkung ist die Bewertung der Immobilie. Der Wert ist entscheidend für die Berechnung der Schenkungssteuer und sollte daher nicht unterschätzt werden. Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen gibt Dir Sicherheit und verhindert, dass die Steuer zu hoch angesetzt wird.
Welche Rechte und Pflichten hat der Beschenkte?
Der Beschenkte wird durch die Schenkung zum neuen Eigentümer der Immobilie und trägt ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung für alle anfallenden Kosten, wie z. B. Grundsteuer, Instandhaltung und Reparaturen. Es ist ratsam, diese Pflichten im Schenkungsvertrag klar zu definieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schenker nicht unerwartet auf Kosten sitzen bleibt, falls der Beschenkte seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Rückforderungen und Widerruf der Schenkung
In einigen Fällen kann es notwendig werden, die Schenkung rückgängig zu machen. Dies kann der Fall sein, wenn der Beschenkte seine Pflichten grob vernachlässigt oder das Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sich dramatisch verschlechtert. Ein Rückforderungsrecht kann im Schenkungsvertrag festgehalten werden und bietet dem Schenker Sicherheit. Der Widerruf der Schenkung ist auch bei grobem Undank des Beschenkten möglich. Hierfür sind jedoch strenge rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Schenkung einer Immobilie an Kinder
Besonders häufig kommt es vor, dass Eltern ihre Immobilien zu Lebzeiten an ihre Kinder verschenken. Hierbei ist es wichtig, die Schenkung gut zu planen. Neben den bereits genannten steuerlichen Vorteilen solltest Du auch überlegen, wie Du Dein eigenes Wohnrecht sicherstellst und ob alle Kinder gleich behandelt werden sollen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Notar oder Steuerberater kann helfen, eine faire Lösung zu finden und Erbstreitigkeiten vorzubeugen.
Was passiert, wenn der Schenker pflegebedürftig wird?
Eine Immobilie zu verschenken bedeutet oft, auf einen großen Teil des eigenen Vermögens zu verzichten. Solltest Du später pflegebedürftig werden und Sozialleistungen wie die Grundsicherung im Alter oder Pflegegeld benötigen, kann das Sozialamt die Schenkung rückgängig machen und die Immobilie zurückfordern. Diese Rückforderung ist bis zu zehn Jahre nach der Schenkung möglich. Auch dieses Risiko sollte im Vorfeld bedacht und mit dem Beschenkten besprochen werden.
Fazit: Schenkung einer Immobilie – Eine kluge Entscheidung?
Die Schenkung einer Immobilie kann sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten zahlreiche Vorteile bieten, insbesondere steuerliche. Eine gute Planung ist jedoch unerlässlich, um die Freibeträge optimal zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Ein klarer Schenkungsvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt, ist ebenso wichtig wie eine fundierte Immobilienbewertung, die Dir zeigt, welchen Wert Deine Immobilie tatsächlich hat. Die Entscheidung, eine Immobilie zu verschenken, sollte immer gut durchdacht sein und auf Deine individuellen Lebensumstände abgestimmt werden.
Überlege Dir also, ob eine Schenkung für Dich in Frage kommt und lass Dich professionell beraten – so kannst Du sicherstellen, dass Du und Deine Angehörigen von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Ein kompetenter Immobilienbewertungsexperte kann Dir zudem helfen, den aktuellen Wert Deiner Immobilie genau zu bestimmen. Damit legst Du den Grundstein für eine erfolgreiche Schenkung und schaffst Klarheit über die Höhe der eventuell anfallenden Schenkungssteuer.
Jetzt ist es an der Zeit, aktiv zu werden: Lass Deine Immobilie bewerten und nutze die Vorteile einer klugen Schenkungsstrategie zu Lebzeiten.
Ergänzende Überlegungen zur Schenkung einer Immobilie – Weitere wichtige Aspekte
Die Schenkung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, bei dem es viele Feinheiten zu beachten gilt. Neben steuerlichen Überlegungen, rechtlichen Regelungen und der Klärung von Rechten wie Wohnrecht oder Nießbrauch gibt es weitere Aspekte, die für Dich und den Beschenkten von großer Bedeutung sein können. Im Folgenden werden einige zusätzliche Überlegungen und Tipps aufgeführt, die Dir helfen sollen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und das Beste aus der Schenkung einer Immobilie herauszuholen.
Zeitliche Planung der Schenkung
Der Zeitpunkt der Schenkung spielt eine wesentliche Rolle. Eine Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken, ermöglicht es Dir, steuerliche Freibeträge mehrfach auszuschöpfen, da diese alle zehn Jahre erneut gewährt werden. Dies bedeutet, dass Du durch eine clevere zeitliche Aufteilung der Schenkung den Gesamtwert der Immobilien, die Du übertragen möchtest, erheblich erhöhen kannst, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Zum Beispiel könntest Du Deine Immobilie in zwei oder mehr Schritten an Deine Kinder übertragen, wenn der Wert die geltenden Freibeträge übersteigt. Dadurch wird vermieden, dass eine hohe Schenkungssteuer anfällt.
Eine gut durchdachte Zeitplanung sorgt zudem dafür, dass alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Wenn Du beispielsweise planst, in der Immobilie wohnen zu bleiben, ist es sinnvoll, frühzeitig die Details wie das Wohnrecht zu regeln. Dies schafft Sicherheit sowohl für Dich als Schenker als auch für den Beschenkten.
Schenkung unter Auflagen und Bedingungen
Die Schenkung einer Immobilie kann mit bestimmten Auflagen oder Bedingungen verbunden werden. Diese können im Schenkungsvertrag festgehalten werden und sind vor allem dann sinnvoll, wenn Du sicherstellen möchtest, dass die Immobilie im Sinne der Familie genutzt wird. Ein klassisches Beispiel ist die Auflage, dass die Immobilie über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht verkauft werden darf. Auch Verpflichtungen wie die Pflege und Instandhaltung des Hauses können vertraglich festgehalten werden.
Solche Auflagen sind besonders wichtig, wenn Du möchtest, dass die Immobilie langfristig im Familienbesitz bleibt oder wenn Du befürchtest, dass der Beschenkte die Immobilie kurzfristig veräußern könnte. Indem Du klare Bedingungen für die Schenkung festlegst, kannst Du sicherstellen, dass Deine Wünsche auch nach der Schenkung respektiert werden.
Risiken und Haftung bei der Schenkung einer Immobilie
Die Schenkung einer Immobilie birgt auch Risiken, die oft übersehen werden. Ein häufiges Problem tritt auf, wenn der Beschenkte in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Da die Immobilie nun ihm gehört, können Gläubiger unter Umständen darauf zugreifen. Wenn Du das verhindern möchtest, solltest Du überlegen, wie Du dieses Risiko minimierst. Eine Möglichkeit besteht darin, bestimmte Rechte, wie das Wohnrecht oder den Nießbrauch, zu behalten. Diese mindern den Verkehrswert der Immobilie und machen sie für Gläubiger weniger attraktiv.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass sich die Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem verschlechtert. Insbesondere bei Schenkungen an Kinder oder andere Familienangehörige ist es ratsam, alle Vereinbarungen im Vorfeld offen zu kommunizieren und schriftlich festzuhalten. So vermeidest Du Missverständnisse und Streitigkeiten, die nach der Schenkung auftreten könnten.
Immobilienwert und Schenkungssteuer – So vermeidest Du Überraschungen
Die genaue Bewertung der Immobilie ist entscheidend, um unliebsame Überraschungen bei der Schenkungssteuer zu vermeiden. Oft wird der Wert der Immobilie unterschätzt, was dazu führen kann, dass die Steuerlast höher ausfällt als erwartet. Ein neutraler Gutachter oder eine professionelle Immobilienbewertung hilft Dir, den realistischen Wert Deiner Immobilie festzustellen. Dabei werden Faktoren wie die Lage, der Zustand und die Ausstattung des Hauses berücksichtigt. Durch eine frühzeitige Bewertung erhältst Du eine verlässliche Grundlage für alle weiteren Schritte und kannst den Schenkungsvertrag sowie die steuerliche Planung präzise gestalten.
Sollte die Schenkungssteuer anfallen, kannst Du im Schenkungsvertrag auch regeln, wer diese Steuer übernimmt. In vielen Fällen wird die Schenkungssteuer vom Beschenkten getragen, aber auch eine Übernahme durch den Schenker ist möglich. Eine klare Vereinbarung in diesem Punkt sorgt dafür, dass es später keine Unstimmigkeiten gibt.
Schenkung an mehrere Kinder – So bleibt es fair
Wenn Du mehrere Kinder hast, möchtest Du sicherlich, dass die Verteilung des Vermögens fair und ausgewogen ist. Dies ist jedoch nicht immer einfach, wenn es um die Schenkung einer Immobilie geht. Hier ist es ratsam, den Wert der Immobilie genau zu ermitteln und mit anderen Vermögenswerten auszugleichen. Sollte ein Kind beispielsweise das Haus erhalten, während ein anderes Kind eine Geldsumme erhält, muss der Wert beider Geschenke fair bewertet werden.
Eine Möglichkeit besteht auch darin, eine Immobilie in Form von Miteigentumsanteilen zu verschenken. Dies kann jedoch zu späteren Konflikten führen, wenn die Kinder unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Nutzung der Immobilie haben. Um solche Konflikte zu vermeiden, sollten im Schenkungsvertrag klare Regelungen zur Nutzung, Pflege und eventuellen Veräußerung der Immobilie getroffen werden.
Schenkung und Pflichtteilsansprüche
Ein wichtiger rechtlicher Aspekt, der bei der Schenkung einer Immobilie oft übersehen wird, sind die Pflichtteilsansprüche anderer Erben. Schenkungen zu Lebzeiten können den Pflichtteil eines gesetzlichen Erben schmälern, was unter Umständen zu Streitigkeiten führt. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, die Schenkung mit einem Notar und einem Fachanwalt für Erbrecht abzustimmen. Diese Experten können Dich darüber informieren, wie sich eine Schenkung auf die Pflichtteilsansprüche auswirkt und wie Du eine faire Lösung für alle Beteiligten findest.
Schenkung und Pflegeleistungen
Sollte der Beschenkte später Pflegeleistungen für den Schenker übernehmen, kann dies im Schenkungsvertrag berücksichtigt werden. Es ist möglich, eine Verpflichtung zur Pflege im Gegenzug zur Schenkung festzulegen. Diese Regelung stellt sicher, dass der Beschenkte im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Schenkers für dessen Versorgung verantwortlich ist. Auch dies kann eine sinnvolle Absicherung darstellen, vor allem, wenn keine anderen finanziellen Ressourcen für die Pflege vorhanden sind.
Fazit: Die Schenkung einer Immobilie bedarf sorgfältiger Planung
Wie Du siehst, ist die Schenkung einer Immobilie eine weitreichende Entscheidung, die gründlich durchdacht sein sollte. Von der steuerlichen Optimierung über den Schenkungsvertrag bis hin zur Bewertung der Immobilie – es gibt zahlreiche Details, die beachtet werden müssen. Eine frühzeitige Beratung durch Experten, wie Steuerberater, Notare und Immobiliengutachter, hilft Dir dabei, die Schenkung optimal zu gestalten und das Beste aus der Übertragung herauszuholen.
Wenn Du nun darüber nachdenkst, Deine Immobilie zu verschenken, solltest Du den ersten Schritt gehen und den Wert der Immobilie ermitteln lassen. Eine professionelle Bewertung verschafft Dir die notwendige Klarheit und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Schenkung. Nutze die Chancen, die eine Schenkung bietet, und sorge dafür, dass Dein Vermögen gezielt und steueroptimiert an die nächste Generation weitergegeben wird.








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