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Fernablesbare Messgeräte Pflicht bis 2026: Wohnungs­eigentümer im Zugzwang

  • Autorenbild: immohacks
    immohacks
  • 20. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit
Hand an Thermostat

Wohnungseigentümer stehen vor einer wichtigen Frist: Nach der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) müssen alle Messgeräte wie Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler, die noch nicht fernablesbar sind, bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Ab 2027 gilt dann: Neue Geräte müssen grundsätzlich fernablesbar sein – und zwar useable ohne Zutritt zur Wohnung.

Was bedeutet das genau, wer ist betroffen – und was kostet der Umstieg? Hier sind die wichtigsten Fakten für Eigentümer, plus Tipps, mit denen Sie Ärger, Zusatzkosten und Streitigkeiten vermeiden.



Gesetzlicher Rahmen – welche Regeln gelten


  • Die Pflicht ergibt sich aus der Novelle der Heizkostenverordnung, die unter anderem Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzt. Wer jetzt neu installierte Messgeräte einsetzt, muss darauf achten, dass sie fernablesbar sind.

  • Für bestehende Geräte gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Nicht fernablesbare Geräte müssen dann nachgerüstet oder ausgetauscht werden – sofern technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar.

  • Zusätzlich gilt: Ab dem Zeitpunkt, ab dem Geräte neu installiert werden (seit Dezember 2021), müssen diese Geräte interoperabel sein – das heißt, sie sollen nicht nur von einem Anbieter ausgelesen werden, sondern Systemoffen sein und eine sichere Anbindung über ein Smart-Meter-Gateway ermöglichen.


Für wen gilt das – Betreiber, Eigentümer, WEGs


  • Eigentümergemeinschaften (WEGs), Vermieter und Verwalter sind betroffen. Wenn Sie Wohnobjekte besitzen oder verwalten, bei denen Messgeräte noch analog oder nicht fernablesbar sind, besteht Handlungsbedarf.

  • Betroffen sind insbesondere Gebäude mit zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgung und mehreren Wohneinheiten. Bei Einfamilienhäusern ohne zentrale Versorgung kann es Ausnahmen geben.



Kosten & Umlage – was Eigentümer zahlen & was Mieter erwarten können


  • Die Kosten für Anschaffung, Montage und Wartung variieren je nach Gerätetyp: Elektronische bzw. funkbasierte Heizkostenverteiler kosten deutlich mehr als einfache Verdunstungsverteilermodelle.

  • Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen und durchschnittlich fünf Heizkörpern pro Wohnung kann einmalige Kosten (Anschaffung + Montage) im Bereich von 1.500 bis 3.000 Euro erwarten, abhängig vom Gerätetyp und Installationsaufwand.

  • Betriebskosten wie Ablesung, Wartung und Service können auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies gesetzlich und vertraglich zulässig ist.


Fristen & Handlungsempfehlungen

Frist / Deadline

Was ist zu tun

31. Dezember 2026

Alle bestehenden Messgeräte nicht mehr fernablesbar → Nachrüsten oder Austausch muss abgeschlossen sein.

Ab 2027

Neue Geräte müssen zwingend fernablesbar, interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein.

Bis Ende 2031

Geräte, die zwar fernablesbar sind, aber noch nicht alle technischen Anforderungen erfüllen (z. B. Interoperabilität), müssen nachgerüstet bzw. ersetzt werden.

Empfehlung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Bestandsaufnahme ‒ prüfen Sie, wie viele Geräte betroffen sind, holen Sie Angebote ein und kalkulieren Sie die Kosten. Koordinieren Sie mit Ihrer WEG-Versammlung oder mit den Mietern, um Zustimmung und Finanzierung zu sichern.


Mehrwerte & Risiken


Vorteile:


  • Höhere Transparenz bei Verbrauch und Kosten für Bewohner – Verbrauch sommers wie winters messbar, ohne Termin oder Zutritt zur Wohnung.

  • Mögliches Einsparpotenzial: Unterjährige Verbrauchsinformationen motivieren häufig zum bewussteren Heizen und Verbrauch reduzieren.

  • Verbesserte Energieeffizienz und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, was auch wichtig für Förderprogramme, staatliche Auflagen und etwaige Bußgelder ist.



Risiken / Herausforderungen:


  • Hohe Anfangsinvestitionen und technischer Aufwand, vor allem in älteren Gebäuden oder bei schwierig zugänglichen Heizkörpern.

  • Bei Verzögerungen drohen rechtliche Konsequenzen: Pflichtverstöße können zu Kürzungen der Heizkostenabrechnung führen. Mieter haben ein Kürzungsrecht, wenn etwa Informationen oder Fernablesung fehlen.

  • Unsicherheit bei einigen Geräten, z. B. wenn Funkabdeckung oder Netzprobleme bestehen – Qualität und Sicherheit der Datenübertragung sind relevant.



Warum Eigentümer jetzt handeln sollten


Die Pflicht zur Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik ist nicht mehr Zukunftsmusik, sondern Gesetz. Wer bis Ende 2026 nicht handelt, riskiert zusätzliche Kosten, Konflikte mit Mietern und das Gesetz. Wohnungseigentümer, die frühzeitig planen und die Gerätemodernisierung strategisch angehen, können nicht nur gesetzeskonform bleiben, sondern auch Vorteile bei Transparenz, Energieeffizienz und Bewohnerzufriedenheit erzielen.

Wenn Sie jetzt prüfen, Angebote einholen und Teile des Projekts schon vorfinanzieren, vermeiden Sie den Stress und die Kosten, die kurzfristige Umsetzungen zum Jahresende mit sich bringen. Denn klar ist: Ab 2027 gilt nicht „nachdenken“, sondern „machen“.



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